Informationen für Eltern

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstützt in Zusammenarbeit mit dem Sonderprogramm Ferienangebote Eltern, Alleinerziehende und Erziehungsberechtigte von Kindern und Jugendlichen der Jahrgangsstufen 1 bis 10. Die Ferienangebote sind grundsätzlich freizeitpädagogisch ausgerichtet und orientieren sich an den Methoden der Kinder- und Jugendarbeit. Sie können ergänzend auch Maßnahmen zum Abbau von Corona-bedingten Lernrückständen bzw. sozialpädagogische Maßnahmen zum Abbau psychosozialer Belastungen infolge der Corona-Pandemie beinhalten.

Hintergrund

Bereits in den vergangenen Jahren koordinierte der BJR erfolgreich das Sonderprogramm. Vor diesem Hintergrund wird auch 2023 ein umfassendes Ferienprogramm angeboten, um auch die belastenden Erfahrungen während der Corona-Pandemie auszugleichen.

Für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen soll der Erholungscharakter der Ferien im Vordergrund stehen. Außerdem dienen die Angebote der Stärkung des sozialen Miteinanders, das im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sicher oft zu kurz gekommen ist.

Angebote auf Bayernkarte

Alle Angebote für die kommenden Ferien werden auf der Bayernkarte dargestellt. Die Angebote werden nach und nach online gestellt und die Karte wird ständig aktualisiert. Es kommen jeden Tag neue Angebote hinzu – auch noch während der Ferien. Der BJR versucht gemeinsam mit den Trägern vor Ort, den zusätzlichen Bedarf an Ferienbetreuung so gut wie möglich abzudecken und ausreichend Angebote zur Verfügung zu stellen.

Anmeldung für Ferienangebote

Eine Anmeldung direkt beim Bayerischen Jugendring ist nicht möglich. In den jeweiligen Stecknadeln finden Sie die Anmeldeinformationen hinterlegt. Dort wird auch angezeigt, wenn für ein Angebot nur noch wenige Plätze verfügbar sind oder es bereits ausgebucht ist. Es gibt keinen einheitlichen bayernweiten Anmeldeschluss. Eltern melden ihre Kinder bei den örtlichen Veranstaltern an. Je nach Zeitpunkt der Ferienaktion und Möglichkeiten des Veranstalters kann der Anmeldeschluss ganz unterschiedlich sein.

Kostenerstattung, Gutscheine

Das Sonderprogramm Ferienangebote hilft Organisationen zusätzliche Ferienprogramme anzubieten. Teilnahmebeiträge können aus dem Sonderprogramm nicht erstattet oder bezuschusst werden.

Die Gutscheine für Bildung und Teilhabe können grundsätzlich auch für Ferienangebote, die aus dem Sonderprogramm des Freistaats Bayern finanziert sind, eingelöst werden. Für individuelle finanzielle Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten sind z. B. die örtlichen Jugendämter bzw. die jeweiligen Anbieter zuständig.